Das Vereinsgesetz und seine Inhalte
Viele Fragen der Vereine klärt nicht das Vereinsgesetz, sondern das Vereinsrecht und die Satzung des Vereins
Entgegen der landläufigen Meinung regelt das Vereinsgesetz keinesfalls die Fragen zur Vereinsgründung, zur Haftung als Verein oder zu den steuerlichen Inhalten. Das Vereinsgesetz ist eine öffentlich-rechtliche Erweiterung des sonst privatrechtlich geregelten Vereinsrechtes. Mit dem Vereinsgesetz wird insbesondere die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) beschränkt, und zwar aus fest definierten Gründen. Bürger, die sich für eine Vereinsgründung interessieren, sind dagegen zunächst einmal beim Vereinsrecht, wie es im BGB beschrieben ist, gut aufgehoben. Wenn Sie Fragen zur Anwendung oder zur Unterscheidung der beiden Gebiete haben, helfen wir Ihnen gerne durch unsere Beratung weiter.
Das Vereinsrecht regelt das Vereinsleben
Das Vereinsrecht regelt im Gegensatz zum Vereinsgesetz die Gründungsmodalitäten und die Organisation eines Vereins – bis hin zu seiner Auflösung. Von den unterschiedlichen Vereinsformen, den Voraussetzungen für eine erfolgreiche und rechtlich gültige Vereinsgründung, den für die ordnungsgemäße Führung eines Vereins notwendigen Organen, dem Vorstand, den Rechten und Pflichten der Mitglieder und Haftungsfragen insbesondere des Vorstands sind alle für den Betrieb eines Vereins – bis hin zur Vereinsauflösung – erforderlichen Themen im Vereinsrecht geregelt. Gerne bieten die erfahrenen Profis der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne Hilfestellung und beraten Sie, worauf Sie bei einer Vereinsgründung, aber auch wenn Sie Vorstand eines Vereins sind, unbedingt achten sollten.
Die Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung
Meistens schließen sich Menschen zu einem Verein zusammen, der keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Eine Vereinsgründung bietet den Mitgliedern zahlreiche Vorteile. Die Organisationsform hilft, Entscheidungen zu treffen und diese bei allen Mitgliedern durchzusetzen. Je nach Vereinsform und Verschulden haften im Verein organisierte Mitglieder nicht für Fehler oder Missgeschicke, die durch ihre Vereinstätigkeit entstehen – dies tut der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Darüber hinaus können beispielsweise bei gemeinnützigen Vereinen zahlreiche Steuervorteile geltend gemacht werden. Damit Sie auf der sicheren Seite sind: Informieren Sie sich ausführlich bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Thulke-Rinne darüber, worauf Sie sich bei einer Vereinsgründung oder der Übernahme eines Vorstandsamtes einlassen.
Ihren persönlichen Beratungstermin können Sie unter Telefon 0911 9791353 mit uns vereinbaren. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.