Strafrecht: Das sollte man wissen
Mit dem Strafrecht kann man schneller in Berührung kommen, als man denkt. Ich begehe keine Straftaten, werden Sie jetzt vielleicht denken. Ich bin ein anständiger Mensch!
Aber man muss keinen Mord begehen, um mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Oft genügt schon eine unüberlegte Spontanaktion. Wenn dann noch ein unglücklicher Zufall dazukommt, steht man vielleicht schneller als Angeklagter in einem Strafprozess vor Gericht, als man es je für möglich gehalten hätte.
Spektakuläre Justizirrtümer
Gerade hier in der Region haben viele den Fall des Gustl Mollath in den Medien verfolgt, der aufgrund eines Justizirrtums jahrelang in der geschlossenen Psychiatrie saß. Noch schlimmer ist der Fall des Harry Wörz aus Pforzheim, der nach einem Mordanschlag auf seine Frau verurteilt wurde und jahrelang im Gefängnis saß, obwohl er unschuldig war.
Was fällt unter das Strafrecht?
Natürlich ist nicht jeder Fall so spektakulär wie diese. Und längst nicht jede Straftat wird mit Vorsatz ausgeführt. Auch eine unbedacht ausgesprochene oder im Internet geschriebene Beleidigung, Verleumdung oder Drohung kann zu einem Strafbefehl führen. Selbst Nötigung oder Freiheitsberaubung kann man manchmal schneller begehen, als man denkt. Von vielen weiteren Vergehen wissen Sie selbst, dass sie im Sinne des Strafrechts geahndet werden können. Und wenn Sie heranwachsende Kinder haben, können auch die unerwartet mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommen.
Ihr Rechtsanwalt hilft in Sachen Strafrecht
Gut also, wenn man in allen Fällen weiß, an wen man sich zur rechtlichen Unterstützung wenden kann. Sie möchten jetzt mit der Anwaltskanzlei Thulke-Rinne direkt in Kontakt treten? Dann rufen Sie bitte die Telefonnummer 0911 97913-53 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!
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