Bei einem Pilotenstreik bekommen Fluggäste von der bestreikten Airline keine Entschädigung, so der BGH, wenn die Airline z.B. mit einem Sonderflugplan auf die Streikankündigung reagiert hat. Sonst stehen einem Fluggast nach einer Annulierung pauschal 600,– € zu, wenn der Flugausfall nicht auf außergewöhnliche Umstände (wie Streik) zurück zu führen ist.

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