Baurecht – Ihr Anwalt kann helfen
Was ist im Baurecht geregelt?
Ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, regelt das Baurecht. Hierbei gilt es zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht zu unterscheiden. Das Bauplanungsrecht legt dabei für Ihr Grundstück das Maß und die Art der Bebauung fest. Hier spielt auch der bestehende Bebauungsplan eine Rolle. Das Bauordnungsrecht hat vor allem die öffentliche Sicherheit und Ordnung von Gebäuden zum Thema. Dabei geht es sowohl um das Errichten von Gebäuden, als auch um ihre Erhaltung oder eine eventuelle Umnutzung. Haben Sie Fragen zum Thema Baurecht? Ihr Anwalt berät Sie gerne.
Arten des Baurechts: Ihr Anwalt berät
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Baurecht bei Bauvorhaben. Das erste ist das verfahrensfreie Bauvorhaben, für das nur eine Bauanzeige benötigt wird. Das zweite ist das bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Welches der beiden Verfahren in Ihrem speziellen Fall angewendet wird, erklärt Ihr Anwalt in Fürth Ihnen sehr gerne. Rufen Sie uns gerne an unter 0911 97913-53.
Viele Verträge auf dem Weg zum Eigenheim
Wenn Sie sich entschieden haben, das Abenteuer Hausbau zu beginnen, warten viele, manchmal auch unübersichtliche Verträge auf Sie. Das geht schon beim Grundstückskaufvertrag los. Der Grundstückskaufvertrag ist grundsätzlich bei einem Notar abzuschließen. Vorher sollten Sie sich aber ganz genau darüber informieren, ob das Grundstück für Ihre gewünschte Bebauung geeignet ist. Gibt es einen Bebauungsplan? Liegen irgendwelche Grunddienstbarkeiten für das Grundstück vor? Und bedenken Sie auch, dass es kein generelles Rücktrittsrecht gibt. Suchen Sie besser vorher gute Beratung zum Baurecht. Ihr Anwalt unterstützt Sie gerne.
Probleme auf dem Weg zum Eigenheim
Die Probleme auf dem Weg zum Eigenheim können ebenso vielfältig sein wie die unterschiedlichen Bauweisen, die Ihnen bis dahin begegnen werden und eine Entscheidung von Ihnen fordern. So ist es zum Beispiel schon im Vorfeld wichtig zu wissen, ob Sie lieber mit einem Architekten oder einem Bauträger Ihr Haus realisieren wollen. Auch über die Unterschiede zwischen dem Architektenvertrag und der Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauträgers berate ich Sie gerne.
Baurecht: Der Baustopp – Ihr persönlicher Horror
Das Schlimmste, was Ihnen im Laufe Ihrer Bauzeit passieren kann, ist ein Baustopp auf Ihrer Baustelle. Die offizielle Bezeichnung hierfür lautet Baueinstellungsverfügung. Diese Baueinstellungsverfügung wird von der Baubehörde ausgesprochen, wenn schwerwiegende Mängel auf der Baustelle erkannt wurden. Solche Mängel können eine fehlende Baugenehmigung, nicht eingehaltene Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze oder den Nachbarn, erhebliche Baumängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, oder der Verstoß gegen den Bebauungsplan sein. Wenn alle beanstandeten Mängel behoben wurden, wird die Behörde den Baustopp aufheben. Sprechen Sie zum Baurecht mit Ihrem Anwalt, eventuell ist schnelle Hilfe möglich, die die Länge des Baustopps verkürzt und Ihnen damit viel Geld einsparen kann.
Haben Sie noch spezielle Fragen? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gern dazu, was noch zu tun ist. Sie erreichen mich unter Telefon 0911 97913-53. Oder senden Sie mir einfach eine digitale Nachricht.