Die bisher nur in Bayern geltende Rechtsprechung, wonach derjenige seinen Führerschein riskiert, der auch außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr Cannabis und Alkohol konsumiert, gilt jetzt durch die Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts auch bundesweit.
Im Ausgangsfall war dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil er laut einem Gutachten gelegentlich Cannabis und Alkohol zusammen (Mischkonsum) zu sich genommen hatte. Er hat jedoch nicht in berauschtem Zustand ein Fahrzeug geführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die restriktive Regel der Fahrerlaubnisbehörde bestätigt.
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