Neues Urteil des BGH zum Thema Gebrauchtwagenkauf (Az.: VIII ZR 206/12): Erwirbt der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf eine Garantie mit dazu, so gilt diese auch dann, wenn das Fahrzeug während der Dauer der Garantie nicht oder nur in einer Fachwerkstatt gewartet wird. Aber Achtung: das Urteil gilt nur beim Gebrauchtwagenkauf und nicht auch für den Erwerb von Neuwägen.
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