Wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil wird immer dann zum Thema, wenn eine verstorbene Person die Angehörigen, die laut der gesetzlichen Erbfolge eigentlich erbberechtigt wären, laut Testament nicht als Erbinnen und Erben berücksichtigt hat. Das kann die Ehepartnerin oder den Ehepartner, Abkömmlinge und unter bestimmten Umständen auch die Eltern der oder des Verstorbenen betreffen. Diese Personen können dann denen gegenüber, die als Erbinnen und Erben eingesetzt wurden, ihren Pflichtteil geltend machen. So sorgt das Gesetz dafür, dass beispielsweise direkte Nachfahren ihren Anspruch auf das Erbe nur in seltenen Ausnahmefällen gänzlich verlieren können.
Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Meist sind es Kinder und Ehepartner, die ihren Pflichtteil beanspruchen können. Er entspricht der Hälfte des ihnen zustehenden gesetzlichen Erbteils, der sich wiederum nach der familiären Situation richtet. Mit dem Pflichtteil versucht der Gesetzgeber insbesondere Menschen, die von der verstorbenen Person wirtschaftlich abhängig waren, finanziell abzusichern.
Juristische Streitigkeiten
Ist man in der Situation, dass einem ein Pflichtteil zusteht, muss man diesen Anteil am Erbe aktiv beanspruchen. Das heißt in vielen Fällen, dass man das Recht auf den Pflichtteil gegenüber den anderen Erbinnen und Erben geltend machen muss. Dazu muss man zum einen seinen Anspruch und zum anderen den Wert des Nachlasses nachweisen. Daraus entstehen nur allzu schnell rechtliche Streitigkeiten – oft leider auch innerhalb der Familie.
Welche Wirkung haben Schenkungen?
Manch ein Erblasser versucht, den Pflichtteil ungeliebter Erbinnen und Erben zu umgehen, indem Werte verschenkt werden. Wer sich darum rechtzeitig kümmert, kann das Erbe und damit den Pflichtteil auf diese Weise reduzieren. Wer das allerdings erst in den letzten zehn Jahren vor seinem Tode tut, muss sich ein frühes Ableben in diesen zehn Jahren anteilig anrechnen lassen.
Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne …
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