Geänderte Büroorganisation aufgrund Corona-Virus
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund der aktuellen Entwicklung
hinsichtlich des
„Corona-Virus“ bitten wir um Verständnis, dass wir ab sofort keine persönlichen
Mandantengespräche mehr durchführen. Wir stehen Ihnen telefonisch
unter den bekannten Telefonnummern
09 11/979 1353 sowie mobil unter 0176/2324
3379 während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung. Wenn Sie Unterlagen
abzugeben haben, können Sie die entweder einscannen und dann per E-Mail an uns
senden unter kanzlei@st-anwalt.de oder aber sie werfen Sie in den Briefkasten außen
an unserem Hause. Wir weisen jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass nicht sichergestellt
ist, dass per E-Mail übersandte Fristangelegenheiten fristwahrend bearbeitet
werden. Die Übertragung per E-Mail ist kein gesicherter
Übertragungsweg. Bitte vergewissern Sie sich daher bei der Übersendung von
Fristangelegenheiten daher stets nochmal bei uns nachzufragen ist, ob diese in
die Fristenkontrolle übernommen wurden. Eine Haftung für die Wahrung von
Fristen bei per Mail übersandten Unterlagen wird nicht übernommen. Wir weisen ferner darauf hin, dass ein eventuelles
neues Mandat
erst mit unserer gesonderten
Bestätigung zustande kommt und erst mit schriftlicher
Vollmachtserteilung an uns. Lediglich der Erhalt einer Eingangsbestätigung
per E-Mail stellt keine Mandatsbestätigung dar.
Bei Einwurf von
Fristunterlagen zur Unzeit außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie ohne
vorherige Ankündigung bei uns übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Auch in
diesem Fall weisen wir darauf hin, dass ein eventuelles neues Mandat erst mit
unserer gesonderten Bestätigung zustande kommt und erst mit schriftlicher
Vollmachtserteilung an uns.
Sollten Sie Rechnungen von
uns begleichen
wollen, bitten wir Sie, die Beträge auf
unser Konto bei der Sparkasse Fürth, IBAN DE 26 7625 0000 0040 6703 17 zu überweisen. Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an. Dieses findet sich auf der Rechnung in der Zeile nach der Datumsangabe
auf der linken Seite unter dem Adressfeld. Für Barzahlungen
nehmen Sie bitte einen Umschlag aus dem großen Umschlag befestigt
am Briefkasten
heraus, legen Sie den Geldbetrag
hinein und schreiben Sie bitte ebenfalls
unbedingt Ihr
Aktenzeichen mit
darauf sowie
Ihren Namen. Ansonsten ist eine Zuordnung des
Geldbetrages nicht
möglich. Bitte beachten
Sie, dass Leerungen
des Briefkastens
nur tagsüber
erfolgen. Bitte werfen Sie daher abends keine Geldbeträge in
diesen Briefkasten. Werfen Sie tagsüber Geld
mittels Umschlag
in den Briefkasten, teilen Sie uns dies über die Gegensprechanlage mit. Wir werden dann umgehend den Umschlag aus dem Briefkasten entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass wir für den Einwurf nicht angekündigter Geldbeträge
oder den Einwurf zur Abend- und Nachtzeit keine
Haftung übernehmen
können.
Wir
danken für Ihr Verständnis
hinsichtlich der
Unannehmlichkeit.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei
Thulke-Rinne