EuGH stärkt Online-Kunden
Eine im Internet gekaufte Matratze kann auch dann zurückgegeben werden, wenn die Schutzfolie schon entfernt wurde. So das Urteil des Europäischen Gerichtshof.
Ein Mann hatte in einem Online-Shop eine Matratze gekauft und wollte diese kurz danach wieder zurückgeben. Jedoch hatte er die Schutzfolie entfernt. Daher weigerte sich der Verkäufer die Matratze wieder zurückzunehmen, mit dem Hinweis auf die entfernte Schutzfolie. Nun klagte der Kunde auf Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Versandkosten. Nachdem der BGH den Fall an den Europäischen Gerichtshof verwiesen hatte, urteilte dieser nun im Sinne des Online-Kunden. Die Luxemburger Richter begründeten dies damit, dass die Matratze gegeben falls gereinigt oder desinfiziert werden könnte und somit wiederverkauft werden könnte.
(Rechtssache C-681/17)