Der Vermieter ist bei gestiegenen Neben- und Betriebskosten berechtigt, die Vorauszahlungen angemessen zu erhöhen. Das Verlangen der Erhöhung ist dem Mieter gegenüber schriftlich zu erklären. Direkt mit Zugang dieses Schreibens erhält der Vermieter auch einen Zahlungsanspruch, sofern der Mieter nicht widerspricht. Im Falle des Widerspruchs muss eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob die Erhöhung angemessen ist.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth