Auch bei Flugausfall wegen außergewöhnlicher Umstände (wie Streik) haftet dennoch der Reiseveranstalter, so der BGH, und muss den Reisepreis erstatten.

Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth