Geänderte Büroorganisation aufgrund Corona-Virus
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
aufgrund der aktuellen Entwicklung hinsichtlich des „Corona-Virus“ bitten wir um Verständnis, dass wir ab sofort keine persönlichen Mandantengespräche mehr durchführen. Wir stehen Ihnen telefonisch unter den bekannten Telefonnummern 09 11/979 1353 sowie mobil unter 0176/2324 3379 während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung. Wenn Sie Unterlagen abzugeben haben, können Sie die entweder einscannen und dann per E-Mail an uns senden unter kanzlei@st-anwalt.de oder aber sie werfen Sie in den Briefkasten außen an unserem Hause. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt ist, dass per E-Mail übersandte Fristangelegenheiten fristwahrend bearbeitet werden. Die Übertragung per E-Mail ist kein gesicherter Übertragungsweg. Bitte vergewissern Sie sich daher bei der Übersendung von Fristangelegenheiten daher stets nochmal bei uns nachzufragen ist, ob diese in die Fristenkontrolle übernommen wurden. Eine Haftung für die Wahrung von Fristen bei per Mail übersandten Unterlagen wird nicht übernommen. Wir weisen ferner darauf hin, dass ein eventuelles neues Mandat erst mit unserer gesonderten Bestätigung zustande kommt und erst mit schriftlicher Vollmachtserteilung an uns. Lediglich der Erhalt einer Eingangsbestätigung per E-Mail stellt keine Mandatsbestätigung dar.
Bei Einwurf von Fristunterlagen zur Unzeit außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie ohne vorherige Ankündigung bei uns übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Auch in diesem Fall weisen wir darauf hin, dass ein eventuelles neues Mandat erst mit unserer gesonderten Bestätigung zustande kommt und erst mit schriftlicher Vollmachtserteilung an uns.
Sollten Sie Rechnungen von uns begleichen wollen, bitten wir Sie, die Beträge auf unser Konto bei der Sparkasse Fürth, IBAN DE 26 7625 0000 0040 6703 17 zu überweisen. Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an. Dieses findet sich auf der Rechnung in der Zeile nach der Datumsangabe auf der linken Seite unter dem Adressfeld. Für Barzahlungen nehmen Sie bitte einen Umschlag aus dem großen Umschlag befestigt am Briefkasten heraus, legen Sie den Geldbetrag hinein und schreiben Sie bitte ebenfalls unbedingt Ihr Aktenzeichen mit darauf sowie Ihren Namen. Ansonsten ist eine Zuordnung des Geldbetrages nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Leerungen des Briefkastens nur tagsüber erfolgen. Bitte werfen Sie daher abends keine Geldbeträge in diesen Briefkasten. Werfen Sie tagsüber Geld mittels Umschlag in den Briefkasten, teilen Sie uns dies über die Gegensprechanlage mit. Wir werden dann umgehend den Umschlag aus dem Briefkasten entnehmen. Wir weisen darauf hin, dass wir für den Einwurf nicht angekündigter Geldbeträge oder den Einwurf zur Abend- und Nachtzeit keine Haftung übernehmen können.
Wir danken für Ihr Verständnis hinsichtlich der Unannehmlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne