Finanzielle Hilfe und Unterstützung in der Corona-Krise
Ab sofort kann die so genannte „Soforthilfe Corona“ beantragt werden. Informationen hierzu finden sich auf der Seite des Staatsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Das PDF-Formular ist dann an die zuständige Bezirksregierung, für uns wäre das Ansbach (www.regierung.mittelfranken.bayern.de/), zu senden. Laut Auskunft zuständiger Stellen soll die Beantragung und Bearbeitung schnell und unkompliziert gehen. Antragsberechtigt ist jeder Unternehmer, für den die Coronakrise existenzbedrohend ist. Er muss haupterwerblich selbständig tätig sein. Ferner gibt es eine Verdienstausfallentschädigung gemäß §56 IfSG. Informationen hierzu finden sich unter www.regierung.unterfranken.bayern.de/auf…/…/01704/index.html
Daneben können Betriebe Kurzarbeit anmelden und/oder eine Steuerstundungbeantragen. Hierzu entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Auch kann die Senkung der Steuervorauszahlungen benatragt werden.
Gerade Sie evtl. durch Kurzarbeit vorübergehend in die finazielle Schieflage und können Verbindlichkeiten nicht weiter bedienen oder nur in geringeren Raten, hilft ein klärendes Gespräch mit dem Gläubiger. Dies gilt auch, wenn Sie nur noch einen Teil der Miete zahlen können. Hier entsprechned das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Viele zeigen sich in diesen Zeiten doch sehr kulant.
Weitere Infos finden sich unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Und am Wichtigsten: Bleiben Sie gesund.
Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns gerne. Ihr Recht ist unser Ziel. Wir sind weiterhin telefonisch unter 0911/979 13 53 oder 0176/23 24 33 79 oder per Mail an kanzlei@st-anwalt.de für Sie erreichbar.