Das Auswärtige Amt hat eine aktuelle Reisewarnung für Teile Ägyptens und auch für Nilkreuzfahrten herausgegeben. Nachdem nunmehr eine solche offizielle Reisewarnung besteht, sind Reisende, die einen unmittelbar bevorstehenden Urlaub in diese von der Reisewarnung betroffenen Gebiete gebucht haben, berechtigt, ihre Reise kostenfrei zu stornieren. Der Reisepreis muss dann ungekürzt zurückbezahlt werden. Bei Reisen in andere Regionen in Ägypten, für die keine Reisewarnung besteht, ist eine kostenlose Stornierung jedoch nicht möglich. Die Rechtsprechung argumentiert dies damit, dass die bloße Angst des Reisenden kein hinreichender Stornierungsgrund ist.
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