Zum heutigen Tag tritt die Änderung im Verbraucherrecht in Kraft. Wer ab heute Waren zum Beispiel im Versandhandel oder online bestellt, hat zwar weiterhin 14 Tage Zeit, um zu widersprechen und die Waren zurück zu senden. Allerdings ist es jetzt nicht mehr ausreichend, wenn man die Ware einfach kommentarlos zurückschickt, sondern man muss nun aktiv den Widerspruch erklären.
Auch sind die Versender ab heute berechtigt von den Bestellern zu verlangen, dass sie die Kosten der Rücksendung tragen müssen. Viele große Versandunternehmen haben aber bereits angekündigt, dass sie auch weiterhin die Versandkosten vollständig übernehmen und den Paketen entsprechende Widerspruchsformulare beifügen, die der Besteller dann nur einfach ausfüllen muss.
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