5 Tipps bei Flugverspätungen
Urlaubszeit ist Reisezeit. Wenn Sie diesen Sommer mit dem Flugzeug in den Urlaub starten und ihr Flug sich verspätet, haben Sie eventuell Anspruch auf Schadenersatz. Hierbei bitte jedoch unbedingt die nachfolgenden Punkte beachten:
Tipp 1: Schadenersatz
Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es erst bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden und wenn die Verspätung von der Airline zu vertreten ist.
Tipp 2: Entschädigung
Je nach Flugdistanz erhalten Sie zwischen 250 und 600 € Entschädigung pro Person, auch wenn Sie den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben.
Tipp 3: Fluggastrechteverordnungen
Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie nur, wenn Sie entweder mit einer Airline fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat und/oder die Flughäfen innerhalb der EU liegen. Ansonsten gibt es für viele andere Länder, wie z.B. auch die Türkei z.B. bei einem Rückflug aus der Türkei mit einer türkischen Airline vergleichbare Rechte nach den jeweils ausländischen Fluggastrechteverordnungen. Darüber hinaus stehen Ihnen gegebenenfalls weitere Serviceleistungen je nach Dauer der Verspätung wie Verpflegung am Flughafen und/oder kostenlose Hotelübernachtungen zu.
Tipp 4: Verspätung bestätigen
Lassen Sie sich die Verspätung am Flughafen schriftlich bestätigen und/oder sammeln Sie Daten von Passagieren als Zeugen und/oder fertigen Sie Fotos von der Abflugtafel, woraus sich die Verspätung ergibt. Heben Sie darüber hinaus unbedingt Ihr Ticket und Ihre Boarding-Karte auf.
Tipp 5: Ansprüche können verjähren
Bitte beachten Sie, dass Ihre Ansprüche in drei Jahren zum Jahresende ab der Verspätung verjähren. Wurden Sie von der Airline nicht auf ihre Rechte zum Schadenersatz hingewiesen, muss die Airline auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung tragen. Hier haben wir bereits schon Referenzurteile für unseren Mandanten erstritten.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin gern telefonisch unter 0911 97913-53 oder wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an unsere Rechtsanwaltskanzlei. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!