Häufige Themen im Arbeitsrecht
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Deutschland durch viele Regelungen geschützt und abgesichert. Das Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet neben den Rechten auch die Pflichten auf beiden Seiten. Oft jedoch fehlt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Wissen um ihre Rechte. Auf einige oft gestellte Fragen wollen wir im folgenden eingehen.
Was darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitenden nicht fordern?
Generell darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht über private Dinge ausfragen. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre, die auch durch das deutsche Arbeitsrecht geschützt ist. Sie müssen also keine Fragen nach Ihrem Privatleben, Ihren Hobbys oder Ihrer Familie beantworten.
Welche Rechte hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten?
Nach der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt der Arbeitgeber grundsätzlich den Inhalt, die Zeit und den Ort der Arbeit. Dabei ist der Arbeitgeber aber angehalten, Ihre Interessen angemessen zu berücksichtigen.
Ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer:
Im Arbeitsrecht ist das Recht auf Beschäftigung, das Recht auf Vergütung der geleisteten Arbeit, das Recht auf Einsicht der Personalakte und das Recht auf ungestörte Freizeit, Pausen, Urlaub und Elternzeit geregelt. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen dazu weiter.
Grund der Krankschreibung
Eine häufig gestellte Frage ist auch, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Grund für Ihre Krankheit nennen müssen. Eine generelle Verpflichtung dazu gibt es nicht. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf Daten, aus denen die Art der Erkrankung hervorgeht. Häufig fragt der Arbeitgeber aber trotzdem nach. Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten.
Arbeitsrecht: Überstunden
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet werden, sonst besteht kein Anspruch auf Vergütung. Die zusätzliche Arbeit müssen Sie nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen diese Mehrarbeit dokumentieren und somit die Plus-Stunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto nachweisen. Unter diesen Umständen haben Sie Anspruch auf Bezahlung der Überstunden. Es kann allerdings sein, dass eine gewisse Anzahl von Überstunden bereits mit Ihrem Gehalt abgegolten sind. Hierzu sehen Sie am Besten in Ihrem Arbeits- und Tarifvertrag nach. Dabei gibt es auch gesetzliche Vorgaben zum Umfang der Überstunden. Sie können Überstunden im Übrigen auch verweigern. Auch hierzu steht ein Passus in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sind in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag Überstunden vertraglich geregelt, können Sie diese nicht ablehnen, da es sich dann um Arbeitsverweigerung handelt und Sie unter Umständen mit einer Kündigung rechnen müssen.
Sollten Sie Probleme haben, versuchen wir diese Angelegenheit gern außergerichtlich für Sie zu klären.
Diese Tipps zu häufigen Fragen können Ihnen helfen, sich auf das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber vorzubereiten, damit Ihr Job nicht zum Drama wird. Senden Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an: 0911 97913-53 an.