Das deutsche Recht ist komplex
Das Recht auf Asyl ist in der deutschen Verfassung im Artikel 16a des Grundgesetzes (Art. 16aGG) festgeschrieben. Dieses Grundrecht steht nur Ausländern zu. Das klingt zunächst einfach – doch die Tücke steckt im Detail. Lassen Sie sich deshalb rechtzeitig bei Verständnisproblemen helfen. Damit Sie die Rechtslage so gut wie irgend möglich einschätzen können.
Asylrecht verstehen
Das Asylrecht betrifft viele Menschen, die in Deutschland leben. Doch welche Rechte und Pflichten haben Menschen, für die das Asylrecht gilt? Es ist in jedem einzelnen Fall wichtig, alle Perspektiven zu kennen. Denn durch die richtige Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann die persönliche Situation oftmals entscheidend beeinflusst werden.
Antrag auf Asyl – Schutz suchen
Was können Sie tun, wenn Sie sich im Unklaren darüber sind, ob das Asylrecht auf Sie zutrifft? Die Anwälte der Kanzlei Thulke-Rinne klären jeden Fall – gemeinsam mit ihren Mandanten – auf der Ebene der persönlichen Bedingungen und der individuellen Geschichte. Schließlich ist jeder Mensch einzigartig und hat in seinem Leben unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wir unterstützen Sie dabei, ihre individuelle Lage rechtlich einzuschätzen und empfehlen Ihnen aufgrund dieser Einschätzung die erfolgversprechenden Schritte. Dabei gibt es viele Fragen zu klären:
- Wo kann ich Asyl beantragen?
- Bei welcher Behörde muss ich mich melden?
- Darf ich arbeiten?
- Wo werde ich wohnen?
- Wovon werde ich oder wovon wird meine Familie leben?
Die Anwälte der Kanzlei Thulke-Rinne stehen Ihnen gern beratend zur Seite. Auf Ihre rechtlichen Fragen erhalten Sie – und gegebenenfalls auch Ihre Betreuer oder Unterstützer – Antworten von Profis.
Sie haben bereits einen Antrag auf Asyl gestellt und einen Bescheid erhalten, der besagt, dass Sie geduldet werden. Was heißt das für Sie? Was können Sie machen? Unter Duldung versteht man nach dem Gesetz, dass sich jemand in Deutschland aufhalten darf – bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt wird erneut die Frage gestellt, ob dem Asylsuchenden immer noch Schutz zusteht. Oder ob sich die Situation des Asylsuchenden verändert hat. Zur Einschätzung Ihrer Situation können Sie sich von den Anwälten der Kanzlei Thulke-Rinne beraten lassen. Die Anwälte sind an Ihrer Seite, um Ihnen Fragen zum Asylrecht zu beantworten. Von der „Dublin-Verordnung“ bis zum „sicheren Herkunftsland“ erklären wir Ihnen das Asylrecht und die verschiedenen Fachbegriffe ganz genau.
Ihren persönlichen Beratungstermin können Sie unter Telefon 0911 9791353 mit uns vereinbaren. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen.