Ab heute beginnt für Punktesünder in Flensburg eine neue Zeitrechnung. Zum 01.05.2014 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Die alten Punkte werden, sofern Sie nicht wegen Ablauf der Tilgungsfrist zu löschen sind, nach einem bestimmten Schema en bloc in neue Punkte umgerechnet.

Auch das frühere „Mitschleppen“ von Punkten, wenn innerhalb der Tilgungsfrist eine neue Ordnungswidrigkeit begangen wurde, gehört zum Glück der Vergangenheit an und lässt kontinuierliche Täter aufatmen. Jeder Verstoß wird jetzt nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht, egal ob ein neuer Verstoß in der Zwischenzeit begangen wurde oder nicht. Dafür wurden die Tilgungsfristen etwas erhöht und liegen jetzt bei mindestens 2,5 Jahren.

Einige Verstöße werden jetzt gar nicht mehr mit Punkten geahndet, wie zum Beispiel der Verstoß gegen die Umweltplakette.

Insgesamt gibt es für die einzelnen Verstöße nur noch maximal 3 Punkte. Der Führerschein ist dann aber jetzt schon mit 8 Punkten statt bisher 18 Punkten weg.

Mal schauen, was das neue System so bringt.

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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne

Heute vor 10 Jahren wurde unsere Kanzlei eröffnet. Zeit, zurück zu sehen und „Danke“ zu sagen an alle, die mich auf diesem Weg begleitet haben. Insbesondere an unsere Mandanten, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben und an meine Mitarbeiter, ohne die dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre, aber auch an meine Familie, die mich zu diesem Schritt vor 10 Jahren ermutigt hat und meinen Mann, der mir stets den Rücken frei gehalten hat und mir eine wertvolle Stütze war. Vielen Dank dafür!

Ich freue mich auf die kommenden Jahrzehnte mit Ihnen.

Statt einer Feier zum Jubiläum oder Anzeigen in der Presse habe ich mich entschlossen, in unserem Jubiläumsjahr 10 Vereine und Organisationen in Fürth mit einer Spende zu bedenken.

Herzlichst Ihre Silke Thulke-Rinne

Das AG München hat in seinem Urteil vom 07.06.2013, Az. 411 C 4836/13 entschieden, dass es einem Mieter nicht verwehrt werden darf, an der Hauswand zu seinem Balkon eine Markise als Sonnenschutz anzubringen. Der Vermieter muss die hierzu erforderliche Zustimmung erteilen.

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Das OLG Frankfurt/Main hat in seinem Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 26/13, entschieden, dass ein Mobilfunkunternehmen nicht berechtigt ist, für die Versendung der Mobilfunkrechnung per Post anstatt des online-Abrufes Gebühren in Rechnung zu stellen. Auch darf das Unternehmen den Kunden nicht verpflichten, für die SIM-Karte ein Pfand zu zahlen als pauschalierten Schadenersatz, wenn die Karte nach Vertragsschluss nicht binnen 3 Wochen zurück gegeben wird.
Zugrunde lag ein Fall der Drillisch Telecom GmbH, die für die Versendung der Rechnung per Post Gebühren in Höhe von 1,50 € berechnete und für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 €.

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Das AG Frankfurt a.M.- hat in seinem Urteil entschieden, dass es grob fahrlässig ist, die Wohnung während des Betriebes der Waschmaschine für 4,5 Stunden zu verlassen. Kommt es dann zu einem Wasserschaden, so hat die Versicherung gemäß der Entscheidung des Gerichts für den entstandenen Schaden nicht einzustehen.

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Das OLG Hamm hat dem Halter eines Pkw Schadenersatz zugesprochen, nachdem das Auto beim Durchfahren eines Schlagloches auf der BAB 52 beschädigt wurde. Nach der Ansicht des Gerichts hat das Land NRW hier seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil das Schlagloch durch eine vom Land NRW zu verantwortende, vermeidbare Gefahrenquelle entstanden sei. Das OLG Hamm bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Essen.

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Ausweislich eines Beschlusses des OLG München vom 17.09.2013 – Az. 10 U 2166/13 tritt bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Quad die Betriebsgefahr des Pkw völlig hinter der des Quad zurück. Das Gericht begründet dies mit der Instabilität des Quad, so dass deren Betriebsgefahr wesentlich höher anzusetzen ist als die eines Pkw. Folge ist nach der Ansicht der Münchner Richter eine Alleinhaftung des Quad.

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Wie der BGH in seinem Urteil vom 08.01.2014 – Az. I ZR 169/12 entschieden hat, haftet der Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für das unberechtigte Filesharing eines volljährigen Familienangehörigen. Eine Haftung besteht nur, so der BGH, wenn der Anschlussinhaber Anhaltspunkte für das Filesharing hatte. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Vergangenheit schon einmal eine Abmahnung erfolgt war.

Der beklagte Familienvater musste daher, nachdem er ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, nicht die eingeklagten Abmahnkosten zahlen.

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Nach einem Urteil des LG Darmstadt entspricht es noch üblichem Gebrauch, wenn ein Mieter in den Fliesen im Bad 11 bis 13 Dübellöcher anbringt. Der Mieter muss hierfür keinen Schadenersatz leisten, da der Vermieter dies als vertragsgemäßen Gebrauch hinnehmen muss.

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Nach einem Urteil des Landgerichts Limburg haftet die zuständige Gemeinde nicht, wenn ein Fahrzeug beim Überfahren einer Bodenwelle in einem verkehrsberuhigten Bereich beschädigt wird. Es läge dann keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

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