Manche Urteile verlieren einfach auf die Jahre nichts von ihrer Aktualität. So hat das LG Düsseldorf in seinem Urteil schon im Jahre 1960, Az. 12 S 132/60 entschieden, dass der Mieter bei längerer Abwesenheit z.B. im Urlaub verpflichtet ist, den Wohnungsschlüssel an den Vermieter auszuhändigen, wenn er sonst keine andere Vertrauensperson hat, die er mit der regelmäßigen Kontrolle der Wohnung beauftragen kann, um so seiner Obhutspflicht für die Wohnung auch während seiner Abwesenheit nachzukommen.

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