Das AG Frankfurt a.M.- hat in seinem Urteil entschieden, dass es grob fahrlässig ist, die Wohnung während des Betriebes der Waschmaschine für 4,5 Stunden zu verlassen. Kommt es dann zu einem Wasserschaden, so hat die Versicherung gemäß der Entscheidung des Gerichts für den entstandenen Schaden nicht einzustehen.
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