Patiententestament

Was ist eigentlich ein Patiententestament?

Kurz gesagt haben Sie hiermit die Möglichkeit zu bestimmen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Dies ist dann wichtig, wenn Sie nicht mehr Ihren eigenen Willen äußern können, z.B. bei Wachkoma oder im Endstadium einer schweren Krankheit.

Patiententestament, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht : Wo ist da der Unterschied?

Patiententestament ist der Oberbegriff für folgende Bestandteile:

  • Patientenverfügung: Hier legen sie detailliert fest, welche Behandlungen Sie explizit wünschen oder ablehnen. Oder ob Sie zu z.B. zu Hause oder in einem Hospiz betreut werden wollen.
  • Vorsorgevollmacht: Hier bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, der im Falle einer Notsituation bestimmte oder alle Aufgaben für Sie erledigt.
  • Betreuungsverfügung: Hier bestimmen Sie eine Person, die im Falle eines Betreuungsverfahrens durch das Gericht eingesetzt wird.

Es empfiehlt sich, das Patiententestament aus allen diesen drei Bestandteilen zu bilden.

Welche Form sollte das Patiententestament haben?

  • schriftlich
  • mit eigenhändiger Unterschrift

Was sollte in der Patientenverfügung alles drin stehen?

Beschreiben Sie möglichst detailliert welche Behandlungen sie wünschen oder ausschließen. Gehen Sie auf Ihre derzeitige Lebenssituation ein. Stellen Sie Ihre ethische und weltanschauliche (ggf. religiöse) Sichtweise dar.

Ist mein Patiententestament bindend?

Ja, Ärzte sowie das Pflegepersonal haben sich Ihrem Willen zu beugen, davon ist selbstverständlich aktive Sterbehilfe ausgeschlossen.

Kann ich mein Patiententestament allein verfassen?

Im Prinzip schon. Allerdings ist es sehr empfehlenswert, hierzu einen Arzt und einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen

Was sollte ich noch beachten?

  • Bestätigen Sie Ihren Willen alle zwei bis vier Jahre, indem Sie eine neudatierte Unterschrift beifügen.
  • Informieren Sie Ihre Familie über Ihr Patiententestament

Führen Sie einen Hinweis auf Ihr Patiententestament stets mit sich.

Unser Angebot:

Wir fertigen nach Ihren eigenen ethischen Vorstellungen für Sie individuell eine

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung

Gerne arbeiten wir hierbei mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Vertrauensperson eng zusammen.

Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen erfahrene Mediziner und Betreuer.

Als weiteren Service bieten wir Ihnen an, die Schriftstücke bei uns zu verwahren.

Häufig werden die Kosten für die Erstellung einer solchen Patientenverfügung auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Gern prüfen wir für Sie, ob diese Möglichkeit auch bei Ihrer Rechtsschutzversicherung in Betracht kommt.

Sprechen Sie uns an!

Ihre Rechtsanwältin Silke Thulke-Rinne

Vorsorge-Tipp der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth:

Unser Flyer zum Thema „Das Patiententestament“ steht Ihnen zum kostenfreien Download zur Verfügung und gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie man seine Autonomie am Lebensende bewahren kann.

Das Patiententestament ist in jedem Alter wichtig: Silke Thulke-Rinne, Rechtsanwältin in Fürth berät zu allen Detailfragen.
Rechtsanwältin Thulke-Rinne berät in Fürth rund ums Patiententestament. Foto: Tyler Olson – Fotolia.com