Corona-Impfung bei gemeinsamem Sorgerecht – Anwältin für Familienrecht Fürth
Ein immer wieder auftretender Streit im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung gegen das Virus SARS 2-Covid-19 ergibt sich bei Kindern von geschiedenen Eltern, bei denen beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder zugesprochen wurde. Hier tritt immer wieder der Fall auf, dass der eine Elternteil die Corona Schutzimpfung durchführen will und sich der andere gegen die Impfung an dem Kind ausspricht. Eine wichtige Entscheidung hierzu hat nunmehr das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 08.03.2021, Az. 6 UF 3/21 gefällt. Entscheidendes Kriterium, so der Ansatz der Richter in Frankfurt ist das Kindeswohl und nicht die persönliche Einstellung der Eltern zum Impfen. Hier sprechen die Richter der Empfehlung der STIKO, mithin der ständigen Impfkommission, die sich für eine Impfung auch von Kindern ausgesprochen hat, einen Gutachten-Charakter zu. Die Empfehlung der STIKO ist damit von entscheidender Relevanz für die Beurteilung, was dem Kindeswohl dient und was nicht, so dass hier der Empfehlung der STIKO pro Impfung zu entnehmen ist, dass eine Impfung hier dem Kindeswohl dient, so dass daher gemäß der Entscheidung des OLG Frankfurt demjenigen Elternteil, der sich hier für eine Impfung des Kindes ausgesprochen hat, die alleinige Entscheidungsbefugnis zuzusprechen ist, da das Impfen dem Kindeswohl dient.
Auch der Bundesgerichtshof hatte vor einigen Jahren bereits schon einmal entschieden, dass die Entscheidung, ob ein Kind geimpft werden soll, auf einen Elternteil alleine übertragen werden kann, wenn dies kindeswohlwesentlich ist (vergleiche BGH, Beschluss vom 03.05.2017, Az. XII ZB 157/16).
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