Und noch ein Reisetipp, diesmal für Österreich-Urlauber: Brillenträger sind in Österreich als Fahrer verpflichtet, im Auto eine Zweitbrille mit sich zu führen. Sonst droht ein Bußgeld!
Bei weiteren Fragen hierzu können Sie gern auf uns zukommen. Schicken Sie uns einfach eine Mail an thulke@st-anwalt.de oder rufen Sie uns an unter 0911/979 13 53. Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne in Fürth