Bußgeld-Novelle

Bußgeld-Novelle ab 28.04.2020. Zu schnelles Fahren wird teurer und die Geschwindigkeitsgrenzen für Fahrverbote wurden innerorts auf 21 km/h und außerorts auf 26 km/h drastisch herabgesetzt. Also Achtung, Fuß vom Gas. Und wenn es dann doch mal unfreiwillige Passfotos gibt, kontaktieren Sie uns gerne. Frau Rechtsanwältin Thulke-Rinne erreichen Sie telefonisch unter 0911/979 13 53 oder per Mail an thulke@st-anwalt.de