Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Seit Mitternacht gelten in Bayern nunmehr Ausgangsbeschränkungen. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich derzeit stellen.

https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/faq-zur-ausgangsbeschraenkung/?fbclid=IwAR2oNrmC7lb_gtvo-HoI6coKG6roRtdI3jWVHDmggCBeQCs-Zz-NbKIHZuM

Ein „Passierschein“, um Montag zur Arbeit zu kommen, ist derzeit noch nicht erforderlich. Es ist aber Arbeitgebern zu raten, diese vorsorglich schon mal schriftlich auszustellen. Diese enthalten im Wesentlichen lediglich eine Bestätigung, dass der jeweilige Arbeitnehmer/in dort beschäftigt ist und die Anwesenheit am Arbeitsplatz im Rahmen der Arbeitsausübung erforderlich ist.

Es ist in diesem Zusammenhang auch nochmal eindringlich darauf hinzuweisen, dass im Infektionsfall den staatlichen Anordnungen (ua Quarantäne) zwingend Folge zu leisten ist. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Haft.

Haben sich sonst bei Ihnen im Zuge der Corona Krise rechtliche Probleme ergeben, sei es eine Reise oder arbeitsrechtliche Schwierigkeiten, kontaktieren Sie uns gern. Wir sind wie gewohnt telefonisch unter 0911/9791353 oder 0176/23243379 sowie per Mail an kanzlei@st-anwalt.de erreichbar.