Rechtsanwalt für Reiserecht Fürth – Reiserpreisminderung bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks

Minderung von 50 % nur in Ausnahmefällen

Mehr als nur ärgerlich ist es, wenn man vor seinem Reisegepäck an seinem Urlaubsort ist, und dieses erst verspätet ankommt. Aber welche Reisepreisminderung ist möglich? Das Amtsgericht Rostock hat nun entschieden, das die verspätete Ankunft eines Koffers zu einer Minderung des Reisepreises führen könne. Dabei wurde festgestellt, dass in der Regel eine Minderung zwischen 20 und 30% pro Urlaubstag angemessen sei. Eine höhere Reisepreisminderung käme nur in Ausnahmefällen in Betracht. Ein Ausnahmefall könnte zum Beispiel sein, wenn während einer Antarktisreise die notwendige kälteabweisende Kleidung fehle. Damit entschied das Rostocker Amtsgericht gegen die Klägerin. Ein Ehepaar hatte eine 15-tägige Schiffsreise entlang der US-Küste gebucht. Aufgrund der verspäteten Beförderung durch die Fluggesellschaft traf der Koffer der Ehefrau erst neun Tage nach der Abfahrt ein. Daraufhin machte die Klägerin eine Minderung des Reisepreises geltend. Die von der Reiseveranstalterin bereits gezahlten 620 € waren der Ehefrau zu wenig, so dass sie schließlich Klage erhob. Das Urteil nahm auch Bezug auf ältere Gerichtsurteile die noch von einer Minderung von 40 bis 50 % ausgingen. Dies sei auf die vor 20 Jahren herrschende Kleiderordnung auf Kreuzfahrtschiffen zurückzuführen, so das Amtsgericht.

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 03.08.2016

– 47 C 103/16 –

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Wenn der Urlaub frustrierend war, kann das Reiserecht helfen.
Reiserecht: Damit der Urlaub so wird, wie Sie es vereinbart war. Foto: adimas – Fotolia.com