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Vermieter und gerade gewerbliche Vermieter kennen das: Konflikte mit den Mietern lassen sich nicht immer im Guten lösen. Differenzen zur Nebenkostenabrechnung, Erfüllung des Mietvertrags bezüglich der Malerarbeiten bei Auszug oder gar eine notwendige Kündigung bergen eine Menge Konfliktpotenzial und sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Mit einer erfahrenen Rechtsberatung haben Sie die besseren Karten in der Hand. Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne kennen sich mit dem Mietrecht aus und setzen Ihre berechtigten Forderungen durch. Rufen Sie uns unter der 0911 9791353 an und vereinbaren Sie einen Termin.
Ihr Anwalt für Mietrecht ist mit der Rechtsprechung vertraut
Aus Erfahrung wird man klug, sagt ein altes Sprichwort. Das gleiche sagt auch oft der Anwalt für Mietrecht. Denn Vermieter zahlen aus Unwissenheit oft eine Menge Lehrgeld, weil sie dem Mieter unbegründet Zugeständnisse machen und sich nicht ausreichend über ihre Rechte informieren. Ob als Vermieter einer Eigentumswohnung oder als gewerblicher Vermieter großer Objekte: Behalten Sie den Überblick über Ihr gutes Recht und holen Sie sich Hilfe in Sachen Mietrecht. Die Experten der Anwaltskanzlei Thulke-Rinne beraten Sie umfassend.
Ein Beispiel mit Fallstricken: die Kündigung
Oft kommt eine Kündigung der Wohnung oder des Hauses wie aus heiterem Himmel. Fristen drohen, die Ankündigung scheint plausibel, der Vermieter fühlt sich im Recht, der Mieter fragt sich: Was nun? Wichtig ist es, nichts zu überstürzen. Das Mietrecht ist in Deutschland umfassend geregelt. Sowohl für Mieter, aber auch für Vermieter gilt es, zahlreiche Vorschriften zu beachten. Ein Laie ist da schnell überfordert und lässt sich auf Vorschläge ein, die er keinesfalls akzeptieren müsste. Deshalb ist es für Vermieter wie für Mieter wichtig, sich rechtzeitig an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden.
Wann kann es zu einer Kündigung kommen?
Hat sich der Mieter immer korrekt verhalten, dann ist eine Kündigung von Seiten des Vermieters gar nicht so einfach. Der Vermieter braucht zwingend einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund. Es gibt drei Arten von Kündigungsgründen: Nicht unerhebliche, schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters und Verwertungskündigung. Bevor jedoch in einem dieser Fälle eine Kündigung rechtmäßig ausgesprochen werden kann, müssen viele Faktoren beachtet werden. Ihr Anwalt für Mietrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Thulke-Rinne ist sehr erfahren auf diesem Gebiet und beurteilt Ihren Fall schnell und professionell.
Im Falle eines Falles zum Anwalt für Mietrecht
Mieter haben immer die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Kündigung einzureichen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen und braucht keine Begründung zu enthalten. Der Mieter muss darin fordern, sein Mietverhältnis fortzusetzen. Es gibt einige Fälle von Mietverhältnissen, bei denen der Mieter zum Beispiel Härtegründe angeben kann. Ein langjähriges Mietverhältnis, hohes Alter des Mieters, eine schwere Erkrankung oder besondere Schwierigkeiten bei der Neubeschaffung von Wohnraum könnten solche Härtegründe sein.
Lassen Sie deshalb Ihren Anwalt für Mietrecht Ihren Fall prüfen, damit Sie vor eventuellen Streitigkeiten Rechtssicherheit haben. Kommen Sie zu einem individuellen Beratungstermin. Sie erreichen uns für eine Terminvereinbarung unter Telefon 0911 9791353.